AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GPSoverIP GmbH

1. Miteinbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma GPSoverIP GmbH und deren Kunden. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde sie als Vertragsbestandteil an.

2. Geltungsbereich
Verträge über die Nutzung der mobilen Servicedienste GPSoverIP, DATAoverIP und CANoverIP (kurz: mobile Servicedienste) kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Übereinkünfte des Nutzers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Übereinkünfte des Nutzers die Lieferung oder die Leistung an den Nutzer vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Software
Zur Nutzung der mobilen Servicedienste stellt die GPSoverIP GmbH dem Nutzer originär im Lieferumfang entsprechende Programme zur Verfügung. Diese Programme sind – falls nicht anders gekennzeichnet – lizenzkostenfrei und mehrplatzfähig und werden fortlaufend weiterentwickelt. Dem Nutzer stehen sowohl beim Start der Programme über Update-Nachfrage über das Internet, als auch im direkten Zugriff in unserem Kundenportal die Möglichkeiten zur Aktualisierung unserer Programme offen. Die Aktualisierung unserer Programme ist – soweit nicht anders gekennzeichnet – kostenfrei. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung über die Aktualität seiner verwendeten Software. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer ausdrücklich die Lizenz- und sonstigen Bedingungen an. Dies gilt auch uneingeschränkt für die dem Lieferumfang möglicherweise in einigen Ländern beigelegten Probeversionen spezieller Software anderer Hersteller. Die GPSoverIP GmbH trägt nicht Sorge bei dieser Drittsoftware, inwieweit die weiterreichende Nutzung mit dem Drittanbieter geregelt wird. Diese Vereinbarung übernimmt der Nutzer direkt mit dem Drittanbieter. Software kann aus lizenzrechtlichen Gründen weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Die Ihnen von uns zur Verfügung gestellte Software ist nach besten Wissen und Gewissen nach aktuellem Stand der Technik auf schädliche Faktoren (Viren, Würmer, Trojaner etc) und auf Fehlerfreiheit geprüft. Wir können jedoch für Fehler, Defekte oder Probleme, die durch diese Software entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Die GPSoverIP GmbH behält sich das Recht vor, das Design der GPS Explorer Software sowie Webexplorer Website und die Art und Weise wie die Positionsdaten angezeigt werden zu ändern.

4. Geräte mit SIM Karten der GPSoverIP GmbH
(a) Die GPSoverIP GmbH stellt dem Kunden für unterschiedliche GPSaugen Modelle, für die der Kunde eine Nutzungslizenz in Zusammenhang mit den GPSoverIP / DATAoverIP Diensten erworben hat, eine SIM-Karte zur Verfügung. Diese SIM Karte darf der Kunde ausschließlich in Kombination mit dem GPSauge und zu Zwecken der Übertragung von DATAoverIP Daten zwischen der Flotte und der GPSoverIP Plattform nutzen. (b) Das Eigentum an den von der GPSoverIP GmbH gelieferten SIM-Karten verbleibt bei der GPSoverIP GmbH. Der Kunde hat diese SIM-Karten bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages zurückzugeben oder zu zerstören. (c) Der Kunde stellt die GPSoverIP GmbH und verbundene Unternehmen frei von und verteidigt sie gegen Verluste, Schäden, Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit Klagen Dritter entstehen, insbesondere des entsprechenden Mobilen Kommunikationsdienstanbieters, wonach die Nutzung der von der GPSoverIP GmbH gelieferten SIM-Karten durch den Kunden nicht mit dem Vertrag übereinstimmt. (d)Der Nutzung der mobilen Servicedienste liegen die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch (siehe Produkthandbuch) zu Grunde. Die im Gerät integrierte Daten-SIM-Karte ist mit ausreichender Kapazität für alle Möglichkeiten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ausreichend dimensioniert. Durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Servicedienste (z.B. übermäßiges Nutzen des Internets) kann diese Kapazität erschöpft werden. Es ergeben sich dadurch Mehrkosten der Provider, die dem Nutzer entsprechend in Rechnung gestellt werden. Der GPSoverIP GmbH wird vom Nutzer das Recht eingeräumt, in diesem Fall die mobilen Servicedienste so einzuschränken, um die vereinbarte Nutzungsgebühr - basierend auf der vorgegebenen Kapazität der eingebauten Daten-SIM-Karte - nicht zu überschreiten. (e) Ein Ausbau der SIM Karte ist nicht zulässig und beendet mit sofortiger Wirkung den Vertrag. Die GPSoverIP GmbH behält sich das Recht vor im Falle des SIM Ausbaus rechtliche Schritte einzuleiten und eine Strafgebühr von mindestens 24 Monatsgebühren einzufordern.

5. Höhere Gewalt – Beeinflussung durch Dritte
Falls eine Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt teilweise nicht oder verspätet erbringen kann, ist diese Partei zu der Erbringung bzw. pünktlichen Erbringung ihrer Pflichten zu dem Umfang nicht verpflichtet, in dem die höhere Gewalt andauert. Die von der Verpflichtung enthobene Partei stimmt zu, alles Zumutbare zu unternehmen, die höhere Gewalt zu überwinden oder zu umgehen, um ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen zu können. Der Kunde erkennt an, dass die GPSoverIP GmbH diese Dienste in Abhängigkeit der Leistung Dritter erbringt, die diese Leistungen beistellen, und daher nicht gewährleisten kann: (a) dass die Mobilen Kommunikationsdienste durchgehend und überall verfügbar sind (zum Beispiel aufgrund von Lücken in der Netzabdeckung und aufgrund der Tatsache, dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienste aus Wartungszwecken, Sicherheitszwecken, aufgrund behördlicher Anweisungen etc. zu unterbrechen); (b) die Geschwindigkeit, mit der die Positionsdaten übertragen werden. Der Kunde stellt die GPSoverIP GmbH und verbundene Unternehmen frei von und verteidigt sie gegen Verluste, Schäden, Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit Klagen Dritter, wonach die Positionsdaten (oder deren Inhalt), die von oder zu der GPSoverIP Plattform geschickt werden, anwendbares Recht oder die Rechte dieser Dritten verletzen oder sonst gegenüber Dritten unrechtmäßig sind, entstehen.

6. Nutzungsgebühren der mobilen Servicedienste
Die Gebühren werden zum Anfang eines jeden Monats im Voraus fällig und werden dem Nutzer per Lastschrifteinzug zzgl. der gültigen MWSt. belastet. Der Nutzer erteilt hierzu sein Einverständnis. Für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastbuchung wird eine Gebühr erhoben, wenn die Zurückgabe der Lastbuchung in den Verantwortungsbereich des Nutzers fällt. Die Abrechnung der Nutzungsgebühren erfolgt innerhalb eines automatisierten Rechnungslaufes, welcher meist zum 23. Kalendertag des aktuell laufenden Monats angestoßen wird und den Folgemonat berechnet, mit Fälligkeit zum 01. Kalendertag des genannten Folgemonats. Die Zustellung der Rechnung erfolgt im PDF- Format per Email. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, der GPSoverIP GmbH eine für diesen Zweck entsprechende Emailadresse mitzuteilen und alles für den erfolgreichen Erhalt der Email sicherzustellen (u.a. Absenderadresse der GPSoverIP GmbH verwaltung@gpsoverip.de hinterlegen, PDF Viewer installieren, etc.). Weitere Zusatzleistung wie bspw. Reparaturen (außerhalb der Garantieleistung), Einbauten, Zusatzentwicklungen etc., werden ebenso zum Ende des Monats innerhalb des o.g. Rechnungslaufes in Rechnung gestellt. Es bedarf keiner getrennten Belegkette. Der Nutzer kann gegen Ansprüche der GPSoverIP GmbH nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Nutzers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Verzugs des Nutzers werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Zinssätze geltend gemacht. Der Nachweis eines höheren Schadens obliegt der GPSoverIP GmbH, der Nachweis eines niedrigeren Schadens dem Nutzer. Im Falle von Mängelrügen hat der Nutzer nicht das Recht, die Zahlung der Nutzungsgebühren bis zur Behebung des Mangels aufzuschieben. Dies gilt nicht bei groben Vertragsverletzungen der GPSoverIP GmbH.

7. Nutzungsgebühren für zusätzliche Dienste
Der Nutzer hat mit dem GPSauge, sowie mit der Software, die Möglichkeit, auch weitere Dienste – z.B. SMS (Short Message Services) - zur Übertragung seiner Daten zu nutzen. Diese zusätzlichen Dienste sind nicht Bestandteil der monatlichen Nutzungsgebühr und werden getrennt berechnet.

8. Nutzung von Internet und SMS (Short Message Service) im Ausland
Bei der Nutzung von Internet und SMS (z.B. mit dem GPSauge IN1) im Ausland entstehen Mehrkosten, die nicht Bestandteil der monatlichen Nutzungsgebühr sind und deswegen getrennt berechnet werden.

9. Manuelle Nutzung der mobilen Servicedienste im Ausland ohne internationalen Tarif
Es ist möglich, durch eine manuelle Abfrage die mobilen Servicedienste auch ohne internationalen Tarif zu nutzen. Bei dieser durch den Nutzer individuell vorgenommenen Auslandsabfrage ohne internationalen Tarif und auch bei Nutzung mit internationalen Tarif, aber außerhalb der vom jeweiligen Provider definierten „Ländergruppe 1“ entstehen Mehrkosten, die nicht Bestandteil der monatlichen Nutzungsgebühr sind und deswegen getrennt berechnet werden.

10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung
Beabsichtigt die GPSoverIP GmbH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preise zu ändern, wird die GPSoverIP GmbH dem Kunden ein schriftliches Angebot auf Änderung seines Vertrags machen. Sofern die GPSoverIP GmbH dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann. Ändert die GPSoverIP GmbH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preise zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von 6 Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist die GPSoverIP GmbH den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin. Teilt die GPSoverIP GmbH dem Kunden auf seinen Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 1 Monat nach der Mitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Auf diese Folge weist die GPSoverIP GmbH den Kunden bei der Mitteilung hin.

11. Nutzung der mobilen Servicedienste im Ausland mit internationalen Tarif
Bei Vertragsabschluss mit internationalem Tarif besteht für den Nutzer die Möglichkeit der Nutzung der mobilen Servicedienste auch im Ausland. Ausdrücklich ausgeschlossen ist hier jedoch die Nutzung von Internet und SMS (Short Message Services) im Ausland. Die Nutzung der mobilen Servicedienste wird auch nur innerhalb der jeweils definierten Ländergruppe des genutzten Mobilfunk Providers zugelassen. Bei manueller Nutzung der mobilen Servicedienste außerhalb dieser Ländergruppe entstehen Mehrkosten, die nicht Bestandteil der monatlichen Nutzungsgebühr des internationalen Tarifs sind und deswegen getrennt berechnet werden. Sie erfahren Ihre gültige Ländergruppenliste während der normalen Geschäftszeiten unter der E-Mail support@GPSoverIP.com unter Angabe Ihrer Geräte Seriennummer.

12. Auto-Aktivierung der mobilen Servicedienste im Ausland ohne internationalen Tarif
Der Grundansatz der mobilen Servicedienste ist es, dem Nutzer jederzeit eine lückenlose Aufzeichnung der Daten der mobilen Servicedienste zur Verfügung zu stellen. Das GPSauge ist in der Lage, durch einen internen Speicher die Daten der mobilen Servicedienste im Ausland aufzuzeichnen. Dadurch kann es aber bei Auslandsfahrten auch zu einem Speicherüberlauf kommen. Um hier einen Datenverlust für den Nutzer zu vermeiden, erfolgt durch einen Automatismus vor Speicherüberlauf die Datenübertragung der gespeicherten Daten. Ist aber kein internationaler Tarif abgeschlossen worden, entstehen hierbei - und auch bei Verlassen der „Ländergruppe 1“ - Mehrkosten, die nicht Bestandteil der monatlichen Nutzungsgebühr sind und deswegen getrennt berechnet werden.

13. Aufhebung der mobilen Servicedienste
Die GPSoverIP GmbH kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des Nutzers zu begründen, die mobilen Servicedienste nach vorheriger schriftlicher Ankündigung aus folgenden Gründen zeitweise, teilweise oder ganz einstellen. 1) Der Nutzer verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen vertragswesentliche Vorschriften. 2) Durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung des Nutzers wird die Qualität des Dienstes beeinträchtigt oder gestört. 3) Bei nicht von der GPSoverIP verursachten Netzausfällen oder notwendig werdenden technischen Änderungen der Übertragungsnetze Bei einem Ausfall der eigenen Rechenzentren, oder der mobilen Servicedienste mit einer Dauer von mehr als drei Tagen ist der Kunde für die Dauer des Ausfalles von der Nutzungsgebühr befreit.

14. Sperrung des Nutzers
Der Nutzer willigt ein, dass die GPSoverIP GmbH seine persönlichen Daten firmenintern verwendet sowie von der SCHUFA oder externen Wirtschaftsauskunfteien eine Bonitätsprüfung einholen kann. Die GPSoverIP GmbH behält sich das Recht vor, ihre mobilen Servicedienste bei Nichtbezahlung der Nutzungsgebührenrechnung bis zum Eingang der fälligen Gebühren zu sperren. Die Sperre unterbleibt, wenn der Nutzer begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat. Unbeschadet der Rechte aus § 321 BGB ist die GPSoverIP GmbH berechtigt, die mobilen Servicedienste bis zur Gewährung einer angemessenen Sicherheit zu sperren, wenn der GPSoverIP GmbH nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Nutzers berechtigen.

15. Verantwortungsbereich und Verpflichtung des Nutzers
Der Teilnehmer hat die GPSoverIP GmbH über jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich die Flotte mit funktionstüchtigen GPSaugen auszustatten und die Fähigkeit dieser Geräte, eine Verbindung herzustellen, sicher zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicher zu stellen, dass er funktionstüchtige Browsersoftware und einen Internetzugang zu dem GPSoverIP / DATAoverIP Dienst mit ausreichender Übertragungskapazität hat, sowie für die richtige Konfiguration der GPSoverIP / DATAoverIP Dienste. Die GPSoverIP GmbH gewährleistet weder, dass GPS oder die Mobilen Kommunikationsdienste fortdauernd die von den GPSoverIP / DATAoverIP Diensten angebotenen Funktionalitäten unterstützen noch dass der Kunde erfolgreich dazu in der Lage sein wird, die GPSoverIP / DATAoverIP Dienste zu nutzen, aufgrund der Tatsache, dass diese Nutzung teilweise von Umständen abhängt, die außerhalb des für die GPSoverIP GmbH zumutbarem Einflussbereichs liegen.

16. Anspruch/Gewährleistung auf Serviceleistungen
In Verbindung mit der Nutzungsgebühr stehen dem Nutzer die von der GPSoverIP zur Verfügung gestellten Dienste z.B. für das GPSauge zur Verfügung. Hierunter zählen auch Anwendungen wie der GPS-Explorer. Um den Erhalt dieser Werkzeuge zu gewährleisten, werden Supportleistung getätigt, als auch benötigte Umsetzung vorgenommen (Lebenserhalt des zum Kauf erworbenen Werkzeuges) - wie z.B. Scriptanpassungen an aktuelle/empfohlene Internetbrowser, Device-Updates hinsichtlich Provideranpassungen etc. Der Nutzer hat somit den aktuellen Stand seiner zur Verfügung gestellten Werkzeuge zum Zeitpunkt des Erwerbs (Vertragsabschluss) seiner GPSaugen zu betrachten. Umsetzungen neuer Funktionen werden je nach Modul möglicherweise dem Kunden ebenso kostenfrei übergeben. Anspruch/Gewährleistung auf neue/erweiterte Funktionen hat der Kunde jedoch erst mit dem Kauf (Neuerwerb oder Modulerwerb). Um die Gewährleistung für ein Modul (bspw. Fahrtenbuch, Auswertungen etc.) dennoch zu erhalten, kann der Nutzer diese kostenpflichtig erwerben.

17. Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag durch den Nutzer
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Er ist jedoch berechtigt, Dritten die Nutzung der mobilen Servicedienste seiner Fahrzeuge zu gestatten, wobei er in diesem Fall Vertragspartner der GPSoverIP GmbH bleibt und uneingeschränkt für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung der Nutzungsgebühren, haftet. Die GPSoverIP GmbH vergibt die für die Funktion der mobilen Servicedienste notwendigen Zugangschlüssel ausschließlich nur an den Käufer des Gerätes. Die GPSoverIP GmbH kann nicht für Schäden in Regress genommen werden, die sich aus der Weitergabe einzelner oder aller Zugangschlüssel durch den Nutzer an vom Nutzer gewählte Dritte und der damit verbundenen Freigabe auf seine Fahrzeuge, ergeben.

18. Kündigung der mobilen Servicedienste
Der Nutzungsvertrag für die mobilen Servicedienste hat eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten. Die Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis erstmals zum Ablauf der jeweils gewählten Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalendermonatsende schriftlich kündigen. Die Vertragsdauer verlängert sich danach um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Nutzer den Vertrag nicht vor Ablauf mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalendermonatsende schriftlich kündigt. Falls ein Mobilfunkvertrag direkt mit einem Provider eingegangen wurde, ist dieser vom Endkunden unter Einhaltung der gültigen Fristen beim jeweiligen Mobilfunkprovider zu kündigen. 


Schweinfurt, den 20.05.2019